Stand 07/2005  

VEREIN ZUR FÖRDERUNG der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg Stamm Göttingen e.V.

 

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St. Martin - Stiftung der DPSG Stamm Göttingen

Gisbert Wieprecht, Leiter des Pfadfindertrupps Grone, verstarb am 02.10.1980 im Alter von 26 Jahren. Vor seinem Tod wünschte er sich statt Kranz- und Blumenspenden auf seinem Grab Spenden an die DPSG Stamm Göttingen. Von diesen Spenden wird die St. Martin - Stiftung gegründet.



Der Stammesvorstand der DPSG Stamm Göttingen stiftet den Betrag von

DM 2.643,--,

welcher sich aus Spenden an die DPSG Stamm Göttingen zusammensetzt, ausschließlich für soziale Zwecke.

   

Die Stiftung ist keine öffentlich-rechtliche Stiftung nach dem BGB. Es ist vorgesehen, Überschüsse aus gelegentlich durchgeführten Aktionen der Stiftung mit gleicher Zweckbestimmung und -bindung zuzuführen.
Die Verwaltung der Stiftung soll dem Verein zur Forderung der DPSG Stamm Göttingen übertragen werden. Der "Förderverein" übernimmt die Stiftung treuhändlerisch.
Hierzu beschließt der Vorstand der DPSG Stamm Gottingen die Durchführungsrichtlinien.

Göttingen, 6. Januar 1981
Der Vorstand

Peter Tyra   Winfried Fitzner   Rolf Tyra

angenommen am 22.01.1981, Göttingen
VEREIN ZUR FÖRDERUNG der DPSG - Stamm Göttingen e.V.

Karl-Heinz Ringel (Vors.)           Manfred Reddig (2.Vors.)
 
 
       

Durchführungsrichtlinien für die St. MARTIN - Stiftung

der DPSG Stamm Göttingen

a) Unterstützt werden können nur Personen, die Mitglied der DPSG Stamm Göttingen sind.

b) Die Unterstützung aus den Mitteln der Stiftung soll im Jahr pro Person nicht höher sein als der zu zahlende Jahresbeitrag, höchstens jedoch DM 50,- ausmachen. Der zu verteilende Jahresetat beträgt maximal DM 500,- (Anpassung 05/2005, siehe unten)

c) Unterstützungsfähig sind:

  • alle persönlichen nützlichen Gegenstände, die nötig sind, um in der DPSG mitzumachen (z. B. Kluft, Rucksack, Schlafsack, Luftmatratze - nicht z.B. Fahrtenmesser und ähnliches),
  • der an die DPSG Trupps/Runden/Meuten zu zahlende Teilnehmerbeitrag bei größeren Wochenendfahrten und Sommerlagern,
  • weitere nicht aufzählbare Tatbestände, die es sinnvoll erscheinen lassen, eine personenbezogene soziale Unterstützung zu gewähren.

d) Über die Anträge stimmt der Vorstand des Vereins zur Förderung der DPSG Stamm Göttingen mit einfacher Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder ab.

e) Anträge sind direkt an den "Förderverein" zu richten. Dieser wird jährlich in mindestens 2 Sitzungen über die eingegangenen Anträge entscheiden. Termine für die Abgabe werden der Leiterrunde bekannt gegeben. Es wird in der Reihenfolge der eingehenden Anträge abgestimmt.

f) Antragsberechtigt ist jedes Stammesmitglied. Grundsätzlich stellt der Gruppenleiter des jeweiligen Stammesmitgliedes den Antrag, für die Gruppenleiter und Rover der 2. Vorsitzende der DPSG Stamm Göttingen, mit jeweils einer kurzen Stellungnahme.

g) Der Unterstützungsempfänger darf grundsätzlich kein eigenes Einkommen beziehen.

h) Der Vorstand des Fördervereins behält es sich vor, den Tatbestand der sozialen Unterstützung nach alleinigem Ermessen festzulegen.

i) Die Unterstützung durch die St. Martin-Stiftung sollte immer möglichst mit einer anderen Unterstützung, z.B. durch Caritas, etc. kooperieren. Das ist aber keine ausschließliche Bedingung.

j) Die Unterstützung wird nicht in Form von Bargeld gewährt, sondern direkt an die Gläubiger gezahlt. In Ausnahmefällen gilt auch eine ordentliche Quittung als Grundlage.

k) Der "Förderverein" verwaltet das Stiftungskapital treuhändlerisch. Er hat das Kapital verzinslich anzulegen - als Sondervermögen. Die Nachweise sind mindestens 6 Jahre aufzubewahren.

l) Änderungen der Durchführungsbestimmungen werden vom Vorstand der DPSG Stamm Göttingen beschlossen.

Göttingen, 6. Januar 1981
Der Vorstand

Peter Tyra               Winfried Fitzner               Rolf Tyra

Anpassung der Durchführungsrichtlinien für die St. MARTIN - Stiftung der DPSG Stamm Göttingen

b) Die Unterstützung aus den Mitteln der Stiftung soll im Jahr pro Person nicht höher sein als der zu zahlende Jahresbeitrag, höchstens jedoch 30 Euro,- ausmachen. Der zu verteilende Jahresetat beträgt maximal 300 Euro.

Göttingen, Mai 2005
Der Vorstand

Charity Schmets-Niwar               Meik Barwisch               Kontantin Christ
 
       
 
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