a) Unterstützt werden können nur Personen, die
Mitglied der DPSG Stamm Göttingen sind.
b) Die Unterstützung aus den Mitteln der Stiftung
soll im Jahr pro Person nicht höher sein als der zu
zahlende Jahresbeitrag, höchstens jedoch DM 50,-
ausmachen. Der zu verteilende Jahresetat beträgt
maximal DM 500,- (Anpassung 05/2005, siehe unten)
c) Unterstützungsfähig sind:
- alle persönlichen nützlichen Gegenstände,
die nötig sind, um in der DPSG mitzumachen
(z. B. Kluft, Rucksack, Schlafsack,
Luftmatratze - nicht z.B. Fahrtenmesser und
ähnliches),
- der an die DPSG Trupps/Runden/Meuten zu
zahlende Teilnehmerbeitrag bei größeren
Wochenendfahrten und Sommerlagern,
- weitere nicht aufzählbare Tatbestände, die
es sinnvoll erscheinen lassen, eine
personenbezogene soziale Unterstützung zu
gewähren.
d) Über die Anträge stimmt der Vorstand des
Vereins zur Förderung der DPSG Stamm Göttingen mit
einfacher Mehrheit der erschienenen
Vorstandsmitglieder ab.
e) Anträge sind direkt an den
"Förderverein" zu richten. Dieser wird
jährlich in mindestens 2 Sitzungen über die
eingegangenen Anträge entscheiden. Termine für die
Abgabe werden der Leiterrunde bekannt gegeben. Es
wird in der Reihenfolge der eingehenden Anträge
abgestimmt.
f) Antragsberechtigt ist jedes Stammesmitglied.
Grundsätzlich stellt der Gruppenleiter des
jeweiligen Stammesmitgliedes den Antrag, für die
Gruppenleiter und Rover der 2. Vorsitzende der DPSG
Stamm Göttingen, mit jeweils einer kurzen
Stellungnahme.
g) Der Unterstützungsempfänger darf
grundsätzlich kein eigenes Einkommen beziehen.
h) Der Vorstand des Fördervereins behält es sich
vor, den Tatbestand der sozialen Unterstützung nach
alleinigem Ermessen festzulegen.
i) Die Unterstützung durch die St.
Martin-Stiftung sollte immer möglichst mit einer
anderen Unterstützung, z.B. durch Caritas, etc.
kooperieren. Das ist aber keine ausschließliche
Bedingung.
j) Die Unterstützung wird nicht in Form von
Bargeld gewährt, sondern direkt an die Gläubiger
gezahlt. In Ausnahmefällen gilt auch eine
ordentliche Quittung als Grundlage.
k) Der "Förderverein" verwaltet das
Stiftungskapital treuhändlerisch. Er hat das Kapital
verzinslich anzulegen - als Sondervermögen. Die
Nachweise sind mindestens 6 Jahre aufzubewahren.
l) Änderungen der Durchführungsbestimmungen
werden vom Vorstand der DPSG Stamm Göttingen
beschlossen.
Göttingen, 6. Januar 1981
Der Vorstand
| Peter Tyra |
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Winfried Fitzner |
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Rolf Tyra |